Fördermöglichkeiten
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Bei vorliegenden Voraussetzungen, z.B. Verbesserung Ihrer Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt oder zur beruflichen Eingliederung, können die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit / Jobcenter übernommen werden. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Förderung, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass anfallende Fahrtkosten und Kosten für die Hotelunterbringung ebenfalls übernommen werden. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an uns oder Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit/ Jobcenter.
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer in Unternehmen“ (WeGebAU)
Wie ist Ihr Weg zur geförderten Maßnahme über die Arbeitsagentur und die Jobcenter in unsere Bildungsakademie?
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de
Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernommen. Für die Förderung steht Ihnen ein Kostenrichtwert zur Verfügung, dieser ist abhängig von Ihrer Dienstzeit. So steht z.B. Grundwehrdienstleistenden derzeit ein Kostenrichtwert von 665,00 € zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns bzw. an Ihren Berater beim Berufsförderungsdienst.
• vor Dienstzeitende gem. § 4 SVG
• nach Dienstzeitende gem. § 5 SVG
Nähere Informationen finden Sie unter: www.terrwv.bundeswehr.de
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Sollten Sie Ihren bisherigen Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausüben können, unterstützt Sie die Deutsche Rentenversicherung mit umfangreichen Fördermöglichkeiten bei der beruflichen Umorientierung. Ziel ist es, Sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Die DRV fördert Weiterbildungen und Umschulungen, die von zertifizierten Bildungseinrichtungen wie BBQ angeboten werden. Nutzen Sie diese Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Neuausrichtung in Folge gesundheitlicher Probleme.
Mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ der DRV stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung und Umschulung offen. Eine Weiterbildung ist dann geeignet, wenn Sie sich mit erweiterten Qualifikationen neue Bereiche innerhalb Ihres bisherigen Arbeitsfeldes erschließen möchten. Eine Umschulung bietet sich hingegen an, wenn sich beruflich in eine völlig neue Richtung bewegen möchten.
Aufstiegs-BAfög
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Mit umfassenden Modernisierungen und Leistungsverbesserungen wurde das Aufstiegs-BAföG im August 2020 noch attraktiver für alle, die ihre Chance auf eine Karriere in der beruflichen Bildung nutzen wollen. Gefördert werden nun berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d.h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in, der Bachelor Professional und der Master Professional. Darüber hinaus wird die Unterhaltsförderung erstmals als Vollzuschuss gewährt, d.h. sie muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden. Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Das AFBG leistet insoweit einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und trägt damit auch zur Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei.
Näher Informationen finden Sie unter: Startseite - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Förderung durch die Berufsgenossenschaft
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sichert Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger mit allen notwendigen Maßnahmen die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz. An erster Stelle des Leistungskatalogs steht die medizinische Rehabilitation. Reicht diese nicht aus, so unterstützt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Sie auch mit weiteren Maßnahmen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, zum Beispiel mit der Förderung einer Weiterbildung oder Umschulung.
BUNDESPROGRAMM BILDUNGSPRÄMIE – FÖRDERUNG DURCH DIE LÄNDER
Nähere Informationen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info
Steuerersparnis
Eine Steuerersparnis ergibt sich, wenn die durch den Besuch der Seminare entstehenden Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lehrmittel, da Sie im Regelfall das Veranstaltungsangebot nutzen, um sich in einem ausgeübten Beruf fortzubilden. Die Aufwendungen hierfür sind dann Werbungskosten und bei der Einkunftsart ohne allgemeine Begrenzung auf einen Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. In Zweifelsfragen nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem Finanzamt. Über § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG wird ein Sonderausgabenabzug von bis zu 4.000,00 € für Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung zugelassen, wodurch auch die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium zumindest teilweise begünstigt werden ( § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG .V. m. § 12 Nr. 5 EStG.).