Werkschutzlehrgang I+II
Viele Auftraggeber fordern neben einer Basisqualifikation (Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung nach §34a GewO) erweiterte Kenntnisse in der Sicherheitsausbildung. Mit Werkschutzlehrgängen, die in Bayern tariflich geregelt sind, steigern Sie Ihre Möglichkeiten deutlich.
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